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   OLG Koblenz, 09.03.1990 - 2 VAs 25/89   

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https://dejure.org/1990,3648
OLG Koblenz, 09.03.1990 - 2 VAs 25/89 (https://dejure.org/1990,3648)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.03.1990 - 2 VAs 25/89 (https://dejure.org/1990,3648)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. März 1990 - 2 VAs 25/89 (https://dejure.org/1990,3648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft für einen Kommanditisten einer GmbH in die Ermittlungsakten eines Steuerstrafverfahrens; Verletzteneigenschaft eines Kommanditisten nach Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung; Akteneinsicht für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 604
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    An der danach beabsichtigten Entscheidung, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG für unzulässig zu erklären und den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt/Main als zuständiges Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen, sieht sich das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gehindert durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Oktober 1987, 30. Mai 1988 und 9. März 1990 (NStZ 1988, 89; StV 1988, 332; NStZ 1990, 604).
  • OLG Hamburg, 22.03.2016 - 14 W 64/15

    Nebenintervention: Voraussetzung eines rechtlichen Interesses

    Sie betreffen nicht das Interventionsinteresse gemäß § 66 Abs. 1 ZPO, sondern befassen sich mit dem Begriff des Verletzten im Sinne des § 406 e Abs. 1 StPO (OLG Koblenz NStZ 1990, 604) bzw. des Geschädigten einer Untreue gemäß § 266 StGB (BGH, Beschluss vom 23.02.2012, Az: 1 StR 586/11).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2002 - X Qs 10/02

    Anspruch auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ;

    Dabei ist auch eine sog. - gegebenenfalls zivilprozessual unzulässige - Ausforschung (wobei vorliegend vor dem Hintergrund der ausführlichen Darlegungen des Antragstellers zu dem Vortrag der Parteien in dem Wechselprozeß bereits fraglich ist, ob hier überhaupt die Voraussetzungen eines "Ausforschungsbeweises" vorliegen) nach dem Willen des Gesetzgebers bzw. dem Sinn und Zweck des den § 406 e StPO einführenden Opferschutzgesetzes vom 18.12.1986 hinzunehmen (vgl. auch OLG Koblenz, NStZ 1990, 604, 605).
  • OLG Koblenz, 15.03.1999 - 2 VAs 15/98
    Der Senat hat bereits früher entschieden, daß er in der Tatverdachtsfrage an die tatsächliche und rechtliche Beurteilung durch die StA gebunden ist (NStZ 1990, 604; StV 1988, 332).
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